Rechtsprechung
OLG Jena, 05.05.2003 - 6 W 82/03 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,11829) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (5)
- Thüringer Oberlandesgericht
WEG § 44 Abs. 1
Mündliche Verhanldung im Wohnungseigentumsverfahren - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- Judicialis
WEG § 44 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WEG § 44 Abs. 1
Mündliche Verhandlung auch im Wohnungseigentumsverfahren nur in Ausnahmefällen entbehrlich - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Absehen von mündl.Verhandlung im Beschwerdeverfahren
Kurzfassungen/Presse (2)
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
WEG § 44 Abs. 1
Mündliche Verhanldung im Wohnungseigentumsverfahren - Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Absehen von mündlicher Verhandlung
Verfahrensgang
- LG Gera, 20.01.2003 - 5 T 376/02
- OLG Jena, 05.05.2003 - 6 W 82/03
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BayObLG, 22.10.1992 - 2Z BR 80/92
Mündliche Verhandlung vor dem Beschwerdegericht in Wohnungseigentumssachen
Auszug aus OLG Jena, 05.05.2003 - 6 W 82/03
Ein Abweichen von der gesetzlichen Regel ist nur bei Vorliegen besonderer Umstände zulässig (BayObLG NJW-RR 1993 280, 281).Ein Abweichen von der gesetzlichen Regel ist deswegen nur bei Vorliegen besonderer Umstände zulässig (BayObLG NJW-RR 1993 280, 281).
- BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98
Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß
Auszug aus OLG Jena, 05.05.2003 - 6 W 82/03
Gerade dieses Ziel hat § 44 Abs. 1 WEG im Blick (BGH NJW 1998, 3713), denn das gedeihliche Zusammenleben in einer Wohnungseigentümergemeinschaft fordert in ganz besonderem Maße Lösungen, die weitgehend auf einem Ausgleich der widerstreitenden Interessen der Beteiligten beruhen.